Garantie & Gewährleistung

Was Ihnen beim Gebrauchtwagenkauf zusteht — und was wir darüber hinaus für Sie tun.

Der Unterschied auf einen Blick

Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden – aber grundlegend verschiedene Rechte bedeuten.

Gewährleistung Gesetzlich
  • Grundlage: BGB §§ 434 ff. – gilt automatisch, kein Vertrag nötig
  • Dauer: 24 Monate neu, bei Gebrauchtwagen verkürzbar auf 12 Monate
  • Was ist abgedeckt: Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren (auch wenn sie erst später sichtbar werden)
  • Beweislast: In den ersten 12 Monaten wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel beim Kauf schon bestand
  • Ihr Recht: Nachbesserung oder Ersatzlieferung, danach Rücktritt oder Minderung
Garantie Freiwillig
  • Grundlage: Freiwillige Zusage des Händlers oder Herstellers – geht über die Gewährleistung hinaus
  • Bei PKW-Köln: 12 Monate Gebrauchtwagengarantie über Realgarant, europaweit gültig
  • Was ist abgedeckt: Plötzliche Schäden an 12 definierten Baugruppen (Motor, Getriebe, Lenkung, Bremsen u. v. m.)
  • Unabhängig vom Kaufzeitpunkt: Deckt auch Schäden, die erst nach dem Kauf entstehen
  • Vorteil: Reparatur in jeder Vertragswerkstatt in Europa möglich

Häufige Fragen

Alles was Käufer vor und nach dem Kauf wissen sollten.

Kann ein Händler die gesetzliche Gewährleistung einfach ausschließen?

Gegenüber Verbrauchern (Privatkäufer) kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung nicht ausschließen, sondern allenfalls auf 12 Monate verkürzen. Ein vollständiger Ausschluss ist nur bei Verkäufen zwischen Privatpersonen zulässig. Jede anderslautende Klausel in einem Kaufvertrag mit einem Händler ist unwirksam.

Was gilt als „Mangel" beim Gebrauchtwagenkauf?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Normale Verschleißerscheinungen (abgenutzte Reifen, Bremsbeläge) gelten bei einem Gebrauchtwagen nicht als Mängel – sie sind Bestandteil des altersgemäßen Zustands. Unfallschäden, die nicht offenbart wurden, hingegen schon.

Ich habe einen Mangel entdeckt – was muss ich tun?

Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich – am besten schriftlich (E-Mail genügt). Beschreiben Sie den Mangel genau und halten Sie Datum und Kilometerstand fest. Der Händler hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche. Erst wenn beide scheitern oder er die Reparatur verweigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

Welche Baugruppen deckt die Realgarant-Garantie ab?

Die 12-Monate-Garantie über Realgarant umfasst 12 Baugruppen:

  • Motor & Schmiersystem
  • Schaltgetriebe & Automatikgetriebe
  • Differential & Kardanwellen
  • Lenkung
  • Bremsanlage
  • Kraftstoffsystem
  • Elektrosystem
  • Komfortelektronik
  • Kühlsystem
  • Sicherheitssysteme
  • Abgassystem

Die Garantie gilt europaweit in jeder zugelassenen Vertragswerkstatt.

Worauf sollte ich vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens achten?

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Scheckheft / Servicehistorie: Lückenlose Wartungshistorie ist ein gutes Zeichen für gepflegte Technik
  • HU-Datum: Wann war die letzte Hauptuntersuchung? Sind Mängel eingetragen?
  • Unfallhistorie: Fragen Sie explizit nach Unfallschäden – eine verschwiegene Unfallinformation begründet Gewährleistungsansprüche
  • Vorbesitzeranzahl: Wenige Vorbesitzer sprechen oft für sorgfältigen Umgang
  • Probefahrt: Immer durchführen – auf ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen und Schaltverhalten achten
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II): Stimmt die Fahrgestellnummer überein?
Gilt die Garantie auch wenn ich das Fahrzeug selbst reparieren lasse?

Für die gesetzliche Gewährleistung spielt das keine Rolle – Sie müssen dem Händler jedoch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor Sie auf eigene Kosten reparieren. Bei der Realgarant-Garantie gilt: Melden Sie den Schaden vor jeder Reparatur beim Garantiegeber an. Eigenmächtige Reparaturen ohne vorherige Absprache können den Garantieanspruch für diesen Schaden gefährden.

Gibt es eine Garantie bei Privatverkauf?

Nein. Beim Kauf von einer Privatperson kann die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen werden – und das ist bei Privatverkäufen üblich. Sie kaufen dann auf eigenes Risiko. Kaufen Sie dagegen von einem gewerblichen Händler wie PKW-Köln, ist die gesetzliche Gewährleistung zwingend und kann nicht ausgeschlossen werden.

Alle unsere Fahrzeuge mit Garantie

Jedes Fahrzeug bei PKW-Köln wird geprüft übergeben – inklusive gesetzlicher Gewährleistung und optionaler Realgarant-Garantie.